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Notar Thomas Kunz
Bahnhofstraße 61
Am Gutspark
14612 Falkensee

Telefon 03322 241 666
Fax 03322 241 667
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Notarkosten

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Notar- und Gerichtskostengesetz (GNotKG) stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Mit dem Gebührenrechner haben Sie die Möglichkeit, die zu erwartenden Kosten zu berechnen:
Hinweis: 
Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus der Anzahl und dem Inhalt der Erklärungen in der Urkunde, so dass in einer Urkunde mehrere Gebühren erhoben werden können. Des Weiteren handelt es sich bei den im Gebührenrechner angegebenen Werten um Nettowerte, sie beinhalten also nicht die Mehrwertsteuer, ebenso nicht Schreibauslagen, Portogebühren und die Gebühren für sonstige Nebentätigkeiten.

» zum Gebührenrechner «

Hinweise: 
1. Dieser Gebührenrechner dient nur zur ersten Information und ersetzt nicht die Kostenrechnung des Notars. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernommen. 

2. Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen müssen sofort vor Ort bezahlt werden. Auch z.B. bei Löschungsanträgen lohnt sich die sofortige Bezahlung direkt nach Beurkundung, da damit die Verzögerung zwischen Kosteneingang und Antragstellung beim Grundbuchamt entfällt. 

 
Zahlungsmöglichkeiten im Notariat:
Bargeld, EC-Karte.