Vorsicht vor betrügerischen Rechnungen nach Ihrer Gesellschaftsgründung. 

Die Gründung einer GmbH wird in das örtlich zuständige Handelsregister (Amtsgericht) eingetragen. Die Bekanntmachung dieser Eintragung erfolgt - für jedermann kostenfrei zugänglich - im Internet. Immer wieder nutzen Betrüger diese Information, um unerfahrene Gesellschaftsgründer zu schädigen. 

Prüfen Sie daher sehr sorgfältig die Seriosität eingehender Rechnungen und wenden Sie sich in Zweifelsfällen vertrauensvoll an Ihren Notar.